Wichtige Hinweise

Wichtiger Hinweis: Kondompflich

Gemäß dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gilt in diesem Betrieb die gesetzliche Kondompflicht.

  • Kunden und Prostituierte müssen beim Geschlechtsverkehr (vaginal, anal und oral) ein Kondom verwenden.

  • Die Nichteinhaltung der Kondompflicht stellt einen Verstoß gegen das Gesetz dar und kann zu Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen führen.

  • Die Kondompflicht dient dem Schutz der Gesundheit aller Beteiligten und der Prävention von sexuell übertragbaren Infektionen (STIs).

  • Kondome sind in diesem Betrieb erhältlich. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an das Personal.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation. Gemeinsam tragen wir dazu bei, ein sicheres und gesundes Umfeld für alle zu schaffen.

Wichtiger Hinweis: Jugendschutz

Gemäß dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) und dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) gelten in diesem Betrieb folgende Regelungen zum Schutz von Minderjährigen:

  • Die Ausübung der Prostitution ist für Personen unter 18 Jahren untersagt.

  • Kunden müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um die Dienstleistungen in diesem Betrieb in Anspruch zu nehmen.

  • Wir behalten uns das Recht vor, bei Zweifeln an der Volljährigkeit eines Kunden oder einer Prostituierten einen Altersnachweis in Form eines gültigen Ausweisdokuments zu verlangen.

  • Die Nichteinhaltung der Jugendschutzbestimmungen stellt einen Verstoß gegen das Gesetz dar und kann zu Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen führen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation. Gemeinsam tragen wir dazu bei, den Jugendschutz in unserem Betrieb zu gewährleisten und ein sicheres Umfeld für alle zu schaffen.

Wichtiger Hinweis: Verbotene Werbepraktiken

Gemäß dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gelten in diesem Betrieb und in der gesamten Branche strenge Regelungen bezüglich der Werbung für sexuelle Dienstleistungen:

  • Werbung, die Gewalt, Zwang oder Ausbeutung verherrlicht oder diese Praktiken fördert, ist strengstens verboten.

  • Werbung, die sexuelle Handlungen ohne Einwilligung oder gegen den Willen einer Person darstellt oder fördert, ist ebenfalls verboten.

  • Werbung, die den Eindruck erweckt, dass sexuelle Dienstleistungen ohne Kondom angeboten werden, ist nicht zulässig.

  • Die Nichteinhaltung dieser Werbebeschränkungen stellt einen Verstoß gegen das Gesetz dar und kann zu Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen führen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation. Gemeinsam tragen wir dazu bei, ein respektvolles und sicheres Umfeld für alle Beteiligten zu schaffen und die Würde der im Prostitutionsgewerbe tätigen Personen zu wahren

Wichtiger Hinweis: Rechte und Pflichten von Prostituierten

Gemäß dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) haben Prostituierte in diesem Betrieb bestimmte Rechte und Pflichten:

Rechte:

  • Prostituierte haben das Recht, ihre Arbeitsbedingungen frei zu gestalten, einschließlich der Auswahl ihrer Kunden, Arbeitszeiten und der Art der angebotenen Dienstleistungen.

  • Prostituierte haben das Recht auf Schutz ihrer persönlichen Daten und Privatsphäre.

  • Prostituierte haben das Recht, jederzeit die Unterstützung des Betreibers oder des Personals in Anspruch zu nehmen, wenn sie sich in einer unsicheren oder unangenehmen Situation befinden.

Pflichten:

  • Prostituierte sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde anzumelden und eine persönliche Anmeldebescheinigung zu erhalten.

  • Prostituierte sind verpflichtet, regelmäßig an einer gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsberatung teilzunehmen.

  • Prostituierte sind verpflichtet, die gesetzliche Kondompflicht einzuhalten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation. Gemeinsam tragen wir dazu bei, ein respektvolles und sicheres Umfeld für alle Beteiligten zu schaffen und die rechtliche und soziale Stellung von Prostituierten zu stärken.

Wichtiger Hinweis: Sanktionen und Bußgelder

Gemäß dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) können bei Verstößen gegen das Gesetz sowohl Betreiber als auch Prostituierte mit Bußgeldern oder anderen Sanktionen belegt werden. Hier sind einige Beispiele für Verstöße und mögliche Konsequenzen:

  • Nichteinhaltung der Kondompflicht: Bußgelder können sowohl gegen Prostituierte als auch gegen Kunden verhängt werden, die gegen die Kondompflicht verstoßen.

  • Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen: Personen, die gegen das Verbot der Prostitution Minderjähriger verstoßen oder sexuelle Dienstleistungen von Minderjährigen in Anspruch nehmen, können mit Bußgeldern und strafrechtlichen Sanktionen konfrontiert werden.

  • Verbotene Werbepraktiken: Bei Verstößen gegen die Werbebeschränkungen können sowohl Betreiber als auch Prostituierte mit Bußgeldern belegt werden.

  • Nichtanmeldung von Prostituierten: Prostituierte, die ohne gültige Anmeldebescheinigung arbeiten, können mit Bußgeldern belegt werden. Betreiber, die solche Prostituierte beschäftigen, können ebenfalls belangt werden.

  • Verstöße gegen Hygienevorschriften und Sicherheitsbestimmungen: Betreiber, die gegen Hygienevorschriften und Sicherheitsbestimmungen verstoßen, können mit Bußgeldern und Sanktionen konfrontiert werden, die bis zur Schließung des Betriebs reichen können.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation. Gemeinsam tragen wir dazu bei, ein respektvolles, sicheres und gesetzeskonformes Umfeld für alle Beteiligten zu schaffen.

Wichtiger Hinweis: Hygiene- und Sicherheitsstandards

In diesem Betrieb legen wir großen Wert auf Hygiene und Sicherheit, um ein gesundes und sicheres Umfeld für Prostituierte und Kunden zu gewährleisten. Wir bitten alle Beteiligten, die folgenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zu beachten:

  • Regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion: Bitte waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände vor und nach jedem Kundenkontakt oder bei Bedarf.

  • Sauberkeit der Arbeitsräume: Arbeitsräume sind nach jedem Kunden gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Benutzte Handtücher und Bettwäsche sind nach jedem Kunden zu wechseln.

  • Gesundheit: Prostituierte und Kunden mit Anzeichen einer ansteckenden Krankheit sollten den Betrieb nicht betreten. Bei Verdacht auf eine Geschlechtskrankheit wird empfohlen, einen Arzt aufzusuchen und sich behandeln zu lassen.

  • Notausgänge und Brandschutz: Achten Sie auf die gekennzeichneten Notausgänge und Rettungswege im Betrieb. Halten Sie diese jederzeit frei von Hindernissen.

  • Diskretion: Bitte respektieren Sie die Privatsphäre anderer im Betrieb tätiger Personen und geben Sie keine persönlichen Informationen an Dritte weiter.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation. Gemeinsam tragen wir dazu bei, ein respektvolles, sicheres und hygienisches Umfeld für alle Beteiligten zu schaffen.